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Verbot für Außerhaus-Verkauf von Alkohol bleibt bestehen - WESER-KURIER

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Im Viertel und an der Schlachte darf am Wochenende nach 22 Uhr kein Alkohol außer Haus verkauf werden. Die Polizei wird auch in den kommenden Wochen verstärkt die Sperrzonen kontrollieren.

Im Viertel und an der Schlachte darf am Wochenende nach 22 Uhr kein Alkohol außer Haus verkauf werden. Die Polizei wird auch in den kommenden Wochen verstärkt die Sperrzonen kontrollieren. (Frank Thomas Koch)

Ulrich Mäurer (SPD) macht kein Hehl daraus: Wenn es nach ihm ginge, bliebe es dauerhaft beim Verbot des Außerhaus-Verkaufs von Alkohol im Viertel sowie rund um die Schlachte, erklärte Bremens Innensenator in der Innendeputation. Was allerdings rechtlich nicht durchsetzbar wäre. Eine Verlängerung der bis zum heutigen Freitag geltenden entsprechenden Allgemeinverfügung war dagegen sehr wohl möglich. Und so bleibt es vorerst zumindest bis Mitte Juli dabei, dass freitags und sonnabends nach 22 Uhr Außerhaus-Verkäufe von alkoholischen Getränken in den Hotspots im Viertel und rund um die Schlachte verboten sind. Das Gebiet rund um den Bahnhof ist ab sofort von der bisher geltenden Regelung ausgenommen. Die REWE-Filiale am Bahnhof war mit einem Eilantrag gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich.

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 Sommerliche Temperaturen und die mit den Corona-Lockerungen verbundene  Möglichkeit, sich wieder in einer Gruppe von Freundinnen und Freunden zu treffen, seien gute Gründe, sich draußen zu verabreden, konstatiert Mäurer. Leider sei dies  jedoch auch Anlass für zahlreiche Verstöße gegen die Abstandsregeln. „Vor allem entlang der Schlachte, des Osterdeichs und an der Sielwallkreuzung benehmen sich weiterhin viele Menschen unbekümmert und in bierseliger Stimmung, als seien sie von der Corona-Pandemie nicht betroffen“, begründet der Innensenator die Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Außerhaus-Verkauf von Alkohol.

Die Polizei werde weiterhin verstärkt vor Ort präsent sein, um mit Kommunikationsteams und per Lautsprecheransagen auf die Infektionsgefahr hinweisen und gegebenenfalls Platzverweise zu erteilen. Wer gegen die neue Allgemeinverfügung verstößt, riskiert ein Bußgeld von 300 bis 2000 Euro.

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Außerdem hat der Innensenator in Absprache mit dem Ortsamt einen Gesprächskreis mit Interessensvertretern des Viertels sowie Vertretern des Ordnungsamtes, der Polizei, des Beirats und der Stadtreinigung angeregt. „Dort soll es nicht nur um das rücksichtslose Verhalten unter steigendem Alkoholeinfluss und die damit steigende Infektionsgefahr gehen, sondern auch um grundsätzliche Themen wie die Verursachung von Müll durch Feiernde und das zunehmende Auto-Posing rund um die Sielwallkreuzung“, erklärt Mäurer.




July 03, 2020 at 08:28PM
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