14.7.2020 – Kunden sollen von grenzüberschreitenden Innovationen profitieren, Unternehmen sie leichter umsetzen können, sagt Eiopa-Chef Gabriel Bernardino. Er schlägt neben den 27 nationalen Regelwerken ein optionales 28. für den Vertrieb einfacher Massenprodukte vor – und eine EU-weit konsistente Aufsichtspraxis dafür.
Bürgern und Unternehmen sei es in der Coronakrise schnell gelungen, sich der Lage anzupassen und digitale Lösungen einzusetzen. Das sagte Gabriel Bernardino, der Vorsitzende der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa, kürzlich im Rahmen des „European Forum for Innovation Facilitators“.
- Gabriel Bernadino (Bild: Lier)
Bernardino führte unter anderem Beratungslösungen, Onlinebanking und das Einreichen von Schadenmeldungen per Mobilgerät als Beispiele dafür an, wie Menschen heutzutage digitale Kanäle verwenden.
Akzeptanz von Innovationen steigt
Der Appetit auf und die Akzeptanz von Innovationen bei Finanzdienstleistungen würden steigen, meint der Eiopa-Chef. Dieses Wachstum müsse in einer Balance zwischen Finanzmarktstabilität, Innovation und – allem voran – Verbraucherschutz vonstattengehen.
Auch deshalb habe die Eiopa im September 2019 die „Consultative Expert Group on Digital Ethics in Insurance“ geschaffen. Sie nimmt sich der Themen Fairness, Nichtdiskriminierung, Transparenz und „Governance“ an und soll im Laufe des Jahres einen Bericht vorlegen.
Coronavirus hat digitale Transformation beschleunigt
Bernardino sieht den Punkt erreicht, wo die Innovation im Finanzbereich „abhebt“. Das Coronavirus habe die digitale Transformation beschleunigt, „und wir können es uns nicht leisten, zurückzubleiben“.
Das derzeitige „Patchwork“ nationaler Umsetzungen von Verhaltensregeln mache es allerdings „sehr schwer“, innovative Lösungen grenzüberschreitend zu skalieren. „Wir sollten uns die Frage stellen, ob das zum Nutzen des europäischen Konsumenten ist. Ich glaube nicht.“
Firmen, so Bernardino, sollen zum Nutzen der Verbraucher ihre innovativen digitalen Lösungen zum Verkauf einfacher und günstiger Produkte innerhalb Europas entfalten können, ohne dabei auf Hürden zu stoßen.
28. Regime und EU-weit konsistente Aufsicht
Dazu seien zwei wesentliche Elemente nötig: erstens ein „28. Regime“ für den digitalen Vertrieb einfacher Massenprodukte. Gemeint ist damit ein unionsweit einheitliches Regelwerk, das neben die 27 nationalen Regelwerke tritt und alternativ gewählt werden kann.
Dieses 28. Regelwerk solle Vertriebs- und Offenlegungs-Erfordernisse enthalten, die „dem geringeren Risiko dieser einfachen Produkte“ entsprechen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten. Für die Unternehmen sollen Compliance- und Vertriebskosten damit „signifikant“ sinken.
Zweite Komponente: eine starke europäische Aufsicht, die die nationalen Aufsichtsbehörden einschließt und dafür sorgt, dass die Kunden europaweit in gleicher Weise geschützt sind.
July 14, 2020 at 05:06AM
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Eiopa-Chef will Verkauf einfacher Massenprodukte erleichtern - VersicherungsJournal Deutschland
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